Einweisungen für Fremdfirmen
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV V1 ist der Unternehmer verpflichtet, Fremdpersonen und Fremdfirmen auf dem Gelände des Unternehmens zu koordinieren. Das Ziel besteht darin, die Fremdpersonen aber auch die eigenen Beschäftigten vor gegenseitigen Gefährdungen zu schützen. Im Rahmen dieser Koordinations- und allgemeinen Verkehrssicherungspflicht müssen Fremdpersonen über die Gefahren und Verhaltensweisen vor Betreten der relevanten Unternehmensbereiche geeignet unterrichtet werden.
Die Schulungsinhalte können in Form von Folien und Grafiken in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Chinesisch, Japanisch, Arabisch und Russisch erstellt und bereitgestellt werden.
Ihre Vorteile im Überblick
- Rechtssicherheit
- Statusübersichten zum Verlauf im Kundenportal
- Kostenersparnis da kein Personalaufwand für Einweisungen mehr notwendig
Preis
Inhalt der Unterweisung
Wir stellen ihre individuellen Einweisungsinhalte in unser Schulungssystem ein und führen mit ihren Gästen die Einweisungsseminare webbasiert durch.
Ihre Einweisungsinhalte könnten z. B. sein:
- Erste-Hilfe- und Brandalarmpläne
- Flucht- und Rettungswegepläne
- Standorte von Erst-Hilfe Einrichtungen, Feuerlöschern, Defibrillatoren etc.
- Verkehrswegeführungen
- Informationen über Gefahren und deren Vermeidung
- allgemeine Verhaltensanweisungen, Tragen notwendiger persönlicher Schutzausrüstung u. ä.
Inklusiv-Leistungen
- Accounterstellung für den Onlinezugang
- Zertifikatserstellung für den Nachweis
- Benachrichtigung per e-Mail über erfolgreiche Einweisungen